Hausordnung Artistik- und Kletterhalle des

Artistenkombinat Leipzig e. V. 

 

Die beiden Hallen (Artistikhalle und Kletterhalle) sind Freizeiteinrichtungen. 

Im  gemeinsamen  Interesse  sämtlicher  Anwohner,  Nutzer,  Bewohner  und  Mieter  des  gesamten 

Komplexes Hohe Str. 9 in 04107 Leipzig erlassen wir mit Beschluss vom 05.01.2015 im Hinblick auf 

ein gemeinschaftliches  Miteinander und  eine ordnungsgemäße Behandlung  der Liegenschaft diese 

Hausordnung.  Durch  Benutzung  der  beiden  Hallen  wird der  Inhalt  sowie  die  Bereitschaft  zur 

Einhaltung dieser Hausordnung anerkannt. 

 

§ 1 Nutzungsbedingungen 

Die Nutzung der Artistik- und Kletterhalle, der dort befindlichen Einrichtungsgegenstände und Geräte 

hat schonend und sorgsam zu geschehen. Beiden Hallen dürfen nur in Turnschuhen, Kletterschuhen, barfuß oder Socken betreten werden. Die Straßenschuhe müssen nach Betreten im Eingangsbereich der Hallen ausgezogen werden.

 

§ 2 Öffnungszeiten 

Die  Öffnungszeiten  und  Nutzungsverteilung  der  Artistik-  und  Kletterhalle  sind  dem  Internet  zu 

entnehmen: www.artistenkombinat.de oder aus dem aktuellen Nutzungsplan.

 

§ 3 Schlüssel 

Eine Übertragung der Schlüssel an Nichtberechtigte ist strengstens untersagt! Bei Verlust haftet der Nutzer allein in vollem Umfang für alle entstandenen Schäden.  

 

§ 4 Ruhezeiten 

Die Benutzer der Artistik- und Kletterhalle sollen sich zu jeder Zeit so verhalten, dass Anwohner, Besucher  oder  andere  Nutzer  der  Liegenschaft  nicht durch  Lärm  oder  ähnliches  gestört  werden. Besonders an Sonn- und Feiertagen, sowie an Werktagen zwischen 13.00 - 15.00 und 22.00 - 08.00 Uhr ist Lärm, der außerhalb der Hallen dringt, zu vermeiden. Die behördlichen Vorschriften sind zu beachten. 

 

§ 5 Rauchen, Alkohol und Umgang mit Feuer 

Der Umgang mit offenem Feuer, Alkoholkonsum und das Rauchen sind innerhalb der Artistik- und Kletterhalle  strengstens  untersagt.  Die  Raucher  werden  aufgefordert,  die  gekennzeichneten Außenbereiche  zum  Rauchen  zu  benutzen  und  diese  sauber  zu  halten  sowie  die  Überreste  der Zigaretten in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. 

 

§ 6 Feuerlöscher 

Die Feuerlöscher befinden sich in beiden Hallen am Eingangsbereich. 

 

§ 7 Müll 

Die  Nutzer  achten  darauf,  die Hallen in  einem  ordentlichen  und  sauberen  Zustand  zu  verlassen. 

Entstandener Müll ist in die gekennzeichneten Behälter zu entsorgen. Durch die Abflussleitungen -  insbesondere  WC  -  dürfen  keine  Abfälle,  Essensreste,  Fette  oder  andere  Gegenstände,  die  zu 

Verstopfungen des Abwassersystems führen können, entsorgt werden. Diese Gegenstände gehören in 

den dafür vorgesehenen Müllbehälter oder in den Sondermüll. 

 

§ 8 Reinigung 

Jeder  Nutzer  achtet  auf  Sauberkeit.  Werden  Verschmutzungen  verursacht,  so  sind  diese selbstverständlich zu entfernen. Jeder letzte Kurs des Tages hat die Halle besenrein zu verlassen. Es gilt zudem der ausgehangene Putzplan. Es gibt 4-mal jährlich einen gemeinsamen Quartalsputz, bei dem jedes volljährige Artistenkombinat-Vereinsmitglied verpflichtet ist, 1 Stunde jährlich die Hallen mit zu reinigen. Am Jahresende wird die Teilnahme geprüft. Bei Abwesenheit ist eine Summe von 10 € an den Verein zu zahlen. 

 

§ 9 Stellplätze 

Es   ist   den   Nutzern   untersagt,   den   Komplex   mit   dem   Pkw   zu   befahren. In   den   Hallen   dürfen   keine   Fahrräder   oder   Kinderwagen   abgestellt   werden. Die Zufahrten sind von Fahrrädern, Kinderwagen, etc. freizuhalten. Auch dürfen Fahrräder nur an den hierfür vorgesehenen Fahrradständern gegenüber der 

Artistikhalle angeschlossen werden. 

 

§ 10 Obhut - und Sorgfaltspflichten 

Beim  Verlassen  der  Halle  sind  die  Fenster  und  Türen zu  verschließen.  Das  Licht  ist  unbedingt 

auszuschalten. Es ist untersagt, die Heizungsregler zu verstellen. Sorge hierfür trägt stets der jeweilige Nutzer der Halle, insbesondere aber der letzte Nutzer am Tag. 

Die  abschließbaren  Schränke  dürfen  nur  vom  Schlüsselinhaber  selbst  benutzt  werden.  Ein eigenmächtiges Öffnen ohne Einverständnis des Berechtigten ist untersagt.  

Sind Kinder in Artistik- oder Kletterhalle, liegt die Aufsichts- und Fürsorgepflicht auch bei den Eltern. 

Sie übernehmen die Haftung für Schäden, die vom Kind verursacht werden. 

 

§ 11 Tiere 

Das Mitbringen von Tieren, einschließlich das Anleinen der Tiere auf dem Areal der Hohen Str. 9 ist untersagt. 

 

§ 12 Haftung 

Das Artistenkombinat Leipzig e.V. übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Diebstahl oder Vernichtung von Garderobe und mitgebrachten Gegenständen, ebenso wenig für Unfall-, Personen- und Folgeschäden der Benutzer. Es obliegt dem Nutzer auf seine Kosten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrecht zu erhalten. Es ist nicht vorauszusetzen, dass in der kalten Jahreszeit die Beräumung von Schnee und Eis oder das 

Bestreuen eisiger Flächen erfolgt. Für Beschädigungen jeglicher Art, auch an der Halle selbst oder deren Einrichtung haftet allein der Schädiger. Diesem obliegt es ebenso, den entstandenen Schaden unverzüglich beim Artistenkombinat Leipzig  e.V.  anzuzeigen.  Erfolgt  dies  schuldhaft  nicht, so  hat  der Schadensverursacher  auch  den dadurch entstandenen weiteren Schaden zu tragen.  

 

§ 13 Verstoß 

Bei  Verstoß  gegen  diese  Hausordnung  erfolgen  die  Kündigung  des  Nutzungsvertrages  sowie  die 

Erteilung  eines  Hausverbotes.  Die Geltendmachung  von  zivilrechtlichen  Ansprüchen  als auch  die 

strafrechtliche Verfolgung wird hiervon nicht berührt. 

 

§ 14 Nutzungsbestimmungen der Kletterwand

Die folgenden Bestimmungen über die Benutzung der Kletterwand, die der Unterzeichner gelesen und 

durch seine Unterschrift als verbindlich anerkannt hat, gelten als vereinbart und betreffen die Bereiche Kletterwand, Strickleiter und Tauabseileinrichtung.

Klettern ist eine Risikosportart. Auf Grund der damit verbundenen Gefahren erfordert die Ausübung dieses Sports ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. 

Aufenthalt und Benutzung der oben aufgeführten Anlagen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. 

Für  Unfallfolgen,  die  durch  die  Benutzung  der  aufgeführten  Anlagen  entstanden  sind,  haften  die 

Betreiber nur, wenn ihnen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird. 

Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf andere Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zur Gefährdung anderer führen könnte. Jeder Benutzer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen. 

Künstliche  Klettergriffe  unterliegen  keiner  Normung.  Sie  können  sich  jederzeit  unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch zur Gefährdung werden. Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe. 

Unter  Drogen,  Medikamenten-  und  Alkoholeinfluss,  welche  die  Fahrtüchtigkeit  beeinträchtigen, besteht ein generelles Verbot der Benutzung der oben bezeichneten Anlagen. 

Klettern ist nur dann gestattet, wenn 

 

- das  eigenverantwortliche und  ordnungsgemäße  Anlegen des Klettergurtes beherrscht  wird, 

insbesondere ist hierbei auf das Zurückstecken aller Verschlussschlaufen am Sicherheitsgurt zu achten. 

 

- das  ordnungsgemäße  Anseilen  mittels Achterknoten  direkt im Gurt (kein  Anseilen  mittels 

Karabiner!!) sicher beherrscht und angewendet wird.

 

- mindestens eine der Sicherungsmethoden Halbmast, Grigri oder ATC sicher beherrscht und 

angewendet  wird.  Jeder  Kletterer  ist  für  die  von  ihm  gewählte  Sicherungsmethode  und 

Sicherungstaktik selbst verantwortlich. 

 

- das Gewicht des Sichernden nicht wesentlich geringer (10 kg) als das Gewicht des Kletternden ist. 

 

- Ausrüstungsgegenstände so befestigt sind, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. 

 

- mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände in Zustand und Alterung  den  einschlägigen Normen und Regeln (CE, DIN, UIAA ...) entsprechen. 

 

Eine Einweisung durch das Hallenpersonal ist nur im Rahmen eines Kurses möglich (Voranmeldung). 

Neuanfänger  sind  verpflichtet  durch  Teilnahme  an  einem  solchen  Grundkurs  die  notwendigen Techniken zu erlernen. 

Aufmerksame und sicherheitsbewusste Seilsicherung ist ein Muss! 


- nahe an der Wand stehend sichern 

 

- kein Schlappseil 

 

- langsames und gleichmäßiges Ablassen 

 

Aus  Gründen  der  Hygiene  darf  nur  mit  sauberen  Kletter-  oder  Sportschuhen  geklettert  werden, keinesfalls barfuß, in Strümpfen oder in Straßenschuhen. Die Matten in der Kletterhalle sowie die Trainingsräume dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. 

Den Anweisungen des Hallenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten bzw. beklettert werden. 

 

Vorstiegsklettern:

Das Klettern im Vorstieg ist mit Sturzrisiken und erheblichen Verletzungsgefahren verbunden. Nur erfahrenen Sportkletterern mit entsprechender Ausbildung ist das Klettern im Vorstieg erlaubt. Im Vorstieg müssen alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt und dürfen nicht von anderen Kletterern (z.B. aus benachbarten Routen) ausgehängt werden. In jeder Route darf nur ein Kletterer klettern. Seile, die im Vorstieg verwendet werden, müssen mindestens 50 m lang sein. Toprope- und Statikseile dürfen nicht im Vorstieg verwendet werden. An  den  Umlenkpunkten  und  an  den  Zwischensicherungendarf  jeweils  nur  ein  Seil  eingehangen 

werden. 

 

Toprope und Nachstieg: 

Die  eingehängten  Toprope-Seile  dürfen  nicht  abgezogen  und  auf  keinen  Fall  als  Vorstiegsseile verwendet  werden.  In  Karabinern  insbesondere  an  den Umlenkpunkten  darf  jeweils  nur  ein  Seil 

eingehängt werden. 

Wo keine Toprope-Seile vorhanden sind, darf nicht Toprope geklettert werden. Im Nachstieg darf geklettert werden, wenn alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt sind und der Kletterer an dem Seilende eingebunden ist, dass in die Zwischensicherungen eingehängt ist. 

Beim  Nachstiegsklettern  müssen  grundsätzlich  der  vorletzte  und  der  letzte  Sicherungspunkt (Umlenker) im Seil eingehängt bleiben, auch wenn dadurch der Umlenkpunkt durch den Kletternden nicht erreicht werden kann. 

 

Veränderung von Routen, Mitteilung über Gefahrenquellen: 

Tritte und Griffe, Haken sowie Umlenkeinrichtungen dürfen nur durch vom Betreiber autorisiertes Personal verändert, angebracht oder beseitigt werden. 

Lose oder beschädigte Griffe, Haken, Expressschlingen, Karabiner, Seile usw. sind unverzüglich dem Personal zu melden.

 

Abseilen: 

Abseilen  ist  nur  bei  Kursteilnahme  gestattet.  Es  erfordert  prinzipiell  die  Betreuung  durch  das Hallenpersonal. 

 

Bouldern, seilfreies Klettern im bodennahen Bereich: 

Das  Bouldern  ist  nur  in  den  dafür  vorgesehenen  Bereichen  gestattet.  Diese  Bereiche  sind  beim 

Hallenpersonal zu erfragen. Beim Bouldern sind Weichbodenmatten unterzulegen. Trotzdem können 

bei  einem  Absprung  aus  bis  zu  3,5  m  Höhe  auf  diesem Boden  erhebliche  Verletzungen  nicht 

ausgeschlossen  werden.  Das  Bouldern  erfolgt  ausschließlich  auf  eigene  Gefahr  und  erfordert 

besonders starke Rücksichtnahme auf andere Benutzer. Das seilfreie Klettern im Bereich der Toprope- 

und  Vorstiegsrouten  ist  nur  gestattet,  wenn  andere nicht  beeinträchtigt  werden.  Die  angebrachte 

Markierungslinie darf hierbei mit den Händen nicht übergriffen werden. Kinder dürfen ohne Seil mit 

den Füßen nicht höher als 60 cm klettern. 

 

Magnesia: 

Ausschließlich  Magnesiaballen  (Chalkballs)  verwenden!  Loses  Magnesia  ist  wegen  der  starken Staubentwicklung verboten. 

 

 

Vielen Dank für die Kenntnisnahme, euer Verständnis

und die Umsetzung der Hausordnung. 

 

Der Vorstand des Artistenkombinat Leipzig e.V. 

Leipzig, den 05.01.2015