Hausordnung Artistik- und Kletterhalle des
Artistenkombinat Leipzig e. V.
Die beiden Hallen (Artistikhalle und Kletterhalle) sind Freizeiteinrichtungen.
Im gemeinsamen Interesse sämtlicher Anwohner, Nutzer, Bewohner und Mieter des gesamten
Komplexes Hohe Str. 9 in 04107 Leipzig erlassen wir mit Beschluss vom 05.01.2015 im Hinblick auf
ein gemeinschaftliches Miteinander und eine ordnungsgemäße Behandlung der Liegenschaft diese
Hausordnung. Durch Benutzung der beiden Hallen wird der Inhalt sowie die Bereitschaft zur
Einhaltung dieser Hausordnung anerkannt.
§ 1 Nutzungsbedingungen
Die Nutzung der Artistik- und Kletterhalle, der dort befindlichen Einrichtungsgegenstände und Geräte
hat schonend und sorgsam zu geschehen. Beiden Hallen dürfen nur in Turnschuhen, Kletterschuhen, barfuß oder Socken betreten werden. Die Straßenschuhe müssen nach Betreten im Eingangsbereich der Hallen ausgezogen werden.
§ 2 Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten und Nutzungsverteilung der Artistik- und Kletterhalle sind dem Internet zu
entnehmen: www.artistenkombinat.de oder aus dem aktuellen Nutzungsplan.
§ 3 Schlüssel
Eine Übertragung der Schlüssel an Nichtberechtigte ist strengstens untersagt! Bei Verlust haftet der Nutzer allein in vollem Umfang für alle entstandenen Schäden.
§ 4 Ruhezeiten
Die Benutzer der Artistik- und Kletterhalle sollen sich zu jeder Zeit so verhalten, dass Anwohner, Besucher oder andere Nutzer der Liegenschaft nicht durch Lärm oder ähnliches gestört werden. Besonders an Sonn- und Feiertagen, sowie an Werktagen zwischen 13.00 - 15.00 und 22.00 - 08.00 Uhr ist Lärm, der außerhalb der Hallen dringt, zu vermeiden. Die behördlichen Vorschriften sind zu beachten.
§ 5 Rauchen, Alkohol und Umgang mit Feuer
Der Umgang mit offenem Feuer, Alkoholkonsum und das Rauchen sind innerhalb der Artistik- und Kletterhalle strengstens untersagt. Die Raucher werden aufgefordert, die gekennzeichneten Außenbereiche zum Rauchen zu benutzen und diese sauber zu halten sowie die Überreste der Zigaretten in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
§ 6 Feuerlöscher
Die Feuerlöscher befinden sich in beiden Hallen am Eingangsbereich.
§ 7 Müll
Die Nutzer achten darauf, die Hallen in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu verlassen.
Entstandener Müll ist in die gekennzeichneten Behälter zu entsorgen. Durch die Abflussleitungen - insbesondere WC - dürfen keine Abfälle, Essensreste, Fette oder andere Gegenstände, die zu
Verstopfungen des Abwassersystems führen können, entsorgt werden. Diese Gegenstände gehören in
den dafür vorgesehenen Müllbehälter oder in den Sondermüll.
§ 8 Reinigung
Jeder Nutzer achtet auf Sauberkeit. Werden Verschmutzungen verursacht, so sind diese selbstverständlich zu entfernen. Jeder letzte Kurs des Tages hat die Halle besenrein zu verlassen. Es gilt zudem der ausgehangene Putzplan. Es gibt 4-mal jährlich einen gemeinsamen Quartalsputz, bei dem jedes volljährige Artistenkombinat-Vereinsmitglied verpflichtet ist, 1 Stunde jährlich die Hallen mit zu reinigen. Am Jahresende wird die Teilnahme geprüft. Bei Abwesenheit ist eine Summe von 10 € an den Verein zu zahlen.
§ 9 Stellplätze
Es ist den Nutzern untersagt, den Komplex mit dem Pkw zu befahren. In den Hallen dürfen keine Fahrräder oder Kinderwagen abgestellt werden. Die Zufahrten sind von Fahrrädern, Kinderwagen, etc. freizuhalten. Auch dürfen Fahrräder nur an den hierfür vorgesehenen Fahrradständern gegenüber der
Artistikhalle angeschlossen werden.
§ 10 Obhut - und Sorgfaltspflichten
Beim Verlassen der Halle sind die Fenster und Türen zu verschließen. Das Licht ist unbedingt
auszuschalten. Es ist untersagt, die Heizungsregler zu verstellen. Sorge hierfür trägt stets der jeweilige Nutzer der Halle, insbesondere aber der letzte Nutzer am Tag.
Die abschließbaren Schränke dürfen nur vom Schlüsselinhaber selbst benutzt werden. Ein eigenmächtiges Öffnen ohne Einverständnis des Berechtigten ist untersagt.
Sind Kinder in Artistik- oder Kletterhalle, liegt die Aufsichts- und Fürsorgepflicht auch bei den Eltern.
Sie übernehmen die Haftung für Schäden, die vom Kind verursacht werden.
§ 11 Tiere
Das Mitbringen von Tieren, einschließlich das Anleinen der Tiere auf dem Areal der Hohen Str. 9 ist untersagt.
§ 12 Haftung
Das Artistenkombinat Leipzig e.V. übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung, Diebstahl oder Vernichtung von Garderobe und mitgebrachten Gegenständen, ebenso wenig für Unfall-, Personen- und Folgeschäden der Benutzer. Es obliegt dem Nutzer auf seine Kosten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrecht zu erhalten. Es ist nicht vorauszusetzen, dass in der kalten Jahreszeit die Beräumung von Schnee und Eis oder das
Bestreuen eisiger Flächen erfolgt. Für Beschädigungen jeglicher Art, auch an der Halle selbst oder deren Einrichtung haftet allein der Schädiger. Diesem obliegt es ebenso, den entstandenen Schaden unverzüglich beim Artistenkombinat Leipzig e.V. anzuzeigen. Erfolgt dies schuldhaft nicht, so hat der Schadensverursacher auch den dadurch entstandenen weiteren Schaden zu tragen.
§ 13 Verstoß
Bei Verstoß gegen diese Hausordnung erfolgen die Kündigung des Nutzungsvertrages sowie die
Erteilung eines Hausverbotes. Die Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen als auch die
strafrechtliche Verfolgung wird hiervon nicht berührt.
§ 14 Nutzungsbestimmungen der Kletterwand
Die folgenden Bestimmungen über die Benutzung der Kletterwand, die der Unterzeichner gelesen und
durch seine Unterschrift als verbindlich anerkannt hat, gelten als vereinbart und betreffen die Bereiche Kletterwand, Strickleiter und Tauabseileinrichtung.
Klettern ist eine Risikosportart. Auf Grund der damit verbundenen Gefahren erfordert die Ausübung dieses Sports ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit.
Aufenthalt und Benutzung der oben aufgeführten Anlagen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Für Unfallfolgen, die durch die Benutzung der aufgeführten Anlagen entstanden sind, haften die
Betreiber nur, wenn ihnen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.
Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf andere Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zur Gefährdung anderer führen könnte. Jeder Benutzer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen.
Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normung. Sie können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch zur Gefährdung werden. Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe.
Unter Drogen, Medikamenten- und Alkoholeinfluss, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, besteht ein generelles Verbot der Benutzung der oben bezeichneten Anlagen.
Klettern ist nur dann gestattet, wenn
- das eigenverantwortliche und ordnungsgemäße Anlegen des Klettergurtes beherrscht wird,
insbesondere ist hierbei auf das Zurückstecken aller Verschlussschlaufen am Sicherheitsgurt zu achten.
- das ordnungsgemäße Anseilen mittels Achterknoten direkt im Gurt (kein Anseilen mittels
Karabiner!!) sicher beherrscht und angewendet wird.
- mindestens eine der Sicherungsmethoden Halbmast, Grigri oder ATC sicher beherrscht und
angewendet wird. Jeder Kletterer ist für die von ihm gewählte Sicherungsmethode und
Sicherungstaktik selbst verantwortlich.
- das Gewicht des Sichernden nicht wesentlich geringer (10 kg) als das Gewicht des Kletternden ist.
- Ausrüstungsgegenstände so befestigt sind, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.
- mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände in Zustand und Alterung den einschlägigen Normen und Regeln (CE, DIN, UIAA ...) entsprechen.
Eine Einweisung durch das Hallenpersonal ist nur im Rahmen eines Kurses möglich (Voranmeldung).
Neuanfänger sind verpflichtet durch Teilnahme an einem solchen Grundkurs die notwendigen Techniken zu erlernen.
Aufmerksame und sicherheitsbewusste Seilsicherung ist ein Muss!
- nahe an der Wand stehend sichern
- kein Schlappseil
- langsames und gleichmäßiges Ablassen
Aus Gründen der Hygiene darf nur mit sauberen Kletter- oder Sportschuhen geklettert werden, keinesfalls barfuß, in Strümpfen oder in Straßenschuhen. Die Matten in der Kletterhalle sowie die Trainingsräume dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
Den Anweisungen des Hallenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten bzw. beklettert werden.
Vorstiegsklettern:
Das Klettern im Vorstieg ist mit Sturzrisiken und erheblichen Verletzungsgefahren verbunden. Nur erfahrenen Sportkletterern mit entsprechender Ausbildung ist das Klettern im Vorstieg erlaubt. Im Vorstieg müssen alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt und dürfen nicht von anderen Kletterern (z.B. aus benachbarten Routen) ausgehängt werden. In jeder Route darf nur ein Kletterer klettern. Seile, die im Vorstieg verwendet werden, müssen mindestens 50 m lang sein. Toprope- und Statikseile dürfen nicht im Vorstieg verwendet werden. An den Umlenkpunkten und an den Zwischensicherungendarf jeweils nur ein Seil eingehangen
werden.
Toprope und Nachstieg:
Die eingehängten Toprope-Seile dürfen nicht abgezogen und auf keinen Fall als Vorstiegsseile verwendet werden. In Karabinern insbesondere an den Umlenkpunkten darf jeweils nur ein Seil
eingehängt werden.
Wo keine Toprope-Seile vorhanden sind, darf nicht Toprope geklettert werden. Im Nachstieg darf geklettert werden, wenn alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt sind und der Kletterer an dem Seilende eingebunden ist, dass in die Zwischensicherungen eingehängt ist.
Beim Nachstiegsklettern müssen grundsätzlich der vorletzte und der letzte Sicherungspunkt (Umlenker) im Seil eingehängt bleiben, auch wenn dadurch der Umlenkpunkt durch den Kletternden nicht erreicht werden kann.
Veränderung von Routen, Mitteilung über Gefahrenquellen:
Tritte und Griffe, Haken sowie Umlenkeinrichtungen dürfen nur durch vom Betreiber autorisiertes Personal verändert, angebracht oder beseitigt werden.
Lose oder beschädigte Griffe, Haken, Expressschlingen, Karabiner, Seile usw. sind unverzüglich dem Personal zu melden.
Abseilen:
Abseilen ist nur bei Kursteilnahme gestattet. Es erfordert prinzipiell die Betreuung durch das Hallenpersonal.
Bouldern, seilfreies Klettern im bodennahen Bereich:
Das Bouldern ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Diese Bereiche sind beim
Hallenpersonal zu erfragen. Beim Bouldern sind Weichbodenmatten unterzulegen. Trotzdem können
bei einem Absprung aus bis zu 3,5 m Höhe auf diesem Boden erhebliche Verletzungen nicht
ausgeschlossen werden. Das Bouldern erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und erfordert
besonders starke Rücksichtnahme auf andere Benutzer. Das seilfreie Klettern im Bereich der Toprope-
und Vorstiegsrouten ist nur gestattet, wenn andere nicht beeinträchtigt werden. Die angebrachte
Markierungslinie darf hierbei mit den Händen nicht übergriffen werden. Kinder dürfen ohne Seil mit
den Füßen nicht höher als 60 cm klettern.
Magnesia:
Ausschließlich Magnesiaballen (Chalkballs) verwenden! Loses Magnesia ist wegen der starken Staubentwicklung verboten.
Vielen Dank für die Kenntnisnahme, euer Verständnis
und die Umsetzung der Hausordnung.
Der Vorstand des Artistenkombinat Leipzig e.V.
Leipzig, den 05.01.2015
Spendenkonto
Artistenkombinat Leipzig e.V.
Sparkasse Leipzig
IBAN: DE26 8605 5592 1090 0089 17
BIC: WELADE8LXXX